Samstag, 15. Januar 2011

Und wieder marschieren sie in den Krieg mit allem Drum und Dran, mit Marschmusik und Feierlichkeit, wenn auch - noch - hinter Mauern...

...hinter den Mauern eines Landtages.

Davor ist Polizei präsent und im Einsatz, um das Herzeigen von Friedenstauben zu verhindern. Vermutlich wegen "Wehrkraftzerstzung"...

>>"Ihre Einsätze sind in ihrer Wichtigkeit kaum zu beschreiben", rief der Minister den in Sonntagsuniform in den Landtag eingerückten Soldaten zu. Die Situation in Afghanistan dürfe man nicht »weichzeichnen«, sondern müsse sie klar als Krieg benennen.<<
Er hat erfasst, dass er oft genug "Krieg" sagen muss, weil alles andere nicht mehr glaubwürdig ist. Also, tut er das auch ausgiebig, schliesslich braucht er Sympathien, und die will er mit dem Fischen nach Wahrhaftigkeitsanschein erreichen - der "Kriegsminister" Guttenberg.

Viele Bürger schätzen dies an ihm, und Einiges mehr, und so wurde er beliebt. Dabei braucht er die Billigung der Menschen auch nur zur weiteren Kriegführung, und eben nicht für Frieden.
Frieden und dessen Symbolik ist bei derartigen Veranstaltungen verboten - was wirklich deutsche Sache ist für Guttenberg belegt dies: >>"Ginge es nach Guttenberg, sollten die Truppen künftig immer aus dem Plenarsaal heraus ins Einsatzgebiet geschickt werden – neben Afghanistan nach Bosnien-Herzegowina und in den Kososo. Noch ist Niedersachsen das einzige Bundesland, das ein solches »Festakt« genanntes Spektakel inszeniert. Die »Feier« am Freitag war die fünfte ihrer Art. Guttenberg dankte dem Bundesland für diese »schöne, bewährte Tradition«. An ihr sollten sich andere ein Beispiel nehmen. »Es wäre schön, wenn das Schule machen würde«, so der Bundesminister."<<

Fast alle wollen wieder zustimmen, wenn es um die Verlängerung der deutschen Einsätze geht. Schliesslich sind wir wieder wer...

Den ganzen Artikel lesen:

http://www.jungewelt.de/2011/01-15/060.php

Mittwoch, 12. Januar 2011

Im Interesse der allergemeinsten Niederträchtigkeit

Ob rechtsextrem, oder linksrum vergulagt - oder, gar beides zusammen,  ist letztendlich egal, denn dabei heraus kommt in beiden Fällen Ähnliches - Die Unmenschlichkeit der Menschenquälerei. Schon seit längerer Zeit hat sich unser Staat auf diesen Weg begeben, weil er von Personen regiert wird, die alles dafür tun, das auszutreiben, was menschliche Wesen im politiven Sinne ausmacht: Mitgefühl, Einfühlungsvermögen, Hilfsbereitschaft, Zuwendung zum jeweils anderen Menschen.

http://gheimraetinsarchive.wordpress.com/2011/01/12/im-interesse-der-allergemeinsten-niedertrachtigkeit/


Im Interesse der allergemeinsten Niederträchtigkeit

sollen die Habenichtse verrecken oder sich gefälligst zwangssterilisierern lassen. Sie sollen tief unten im Stollen Schrauben drehen und das Getriebe ölen, sie sollen ihre Tage unter Tage und zwar bis zum letzten ihrer Tage verbringen und in ihrem ganzen Leben nie wieder die Sonne zu Gesicht bekommen.
Das sind WIR diesem Demokratischen Rechtsextremisten Staat schließlich schuldig.
Jobcenter Braunschweig kürzt für junge Schwangere die Leistungen um 100 Prozent -weiterlesen bei Klaus Baum
Der Slogan lautet: Mut gegen die Menschlichkeit: Wir zeigen unser wahres Gesicht!
Ps. Auf dass unser demographisches Problem endlich nachweislich und nachhaltig sichtbar werde,  die Herren Maschmeier & CO ihre Herzen für Kinder auf den Showbühnen der Welt auszuschütten mögen und in Folge dann auch die Hinrichtung der Alten legitimiert werde.  Die Reise nach Jerusalem, der Sieger darf den Stuhl behalten.
PPS. Und Heckler & Koch und all die netten Waxtums-Co KGs freuen sich schon auf die Tage die da kommen, wenn Fallmanger, Banker und Terrorbrigaden ihre Knarren bei ihnen bestellen.


Freitag, 24. Dezember 2010

Donnerstag, 23. Dezember 2010

Herbergssuche

Die abendländisch-christliche Leitkultur gründet sich weniger auf jenen Jesus selber, der in den jetzigen Feiertagen geehrt werden soll - sondern darauf, was ihm damals, an seiner Geburt mitsamt seinen Eltern angetan wurde: Auf die Herzlosigkeit, Arroganz und Herablassung ist eben Verlass.

Worauf kein Verlass war und ist: Dass Politiker tatsächlich irgend etwas wohlüberlegt angehen und gebacken bekommen, bevor sämtliche Kinder der Nation in den vorher vergifteten Brunnen gefallen sind. Das zeigte sich in Bezug auf die Globalisierung, und das zeigt sich nun im Zusammenhang mit den Abkommen die aus der EU resultieren.

Frankreich und Deutschland wollen nicht, dass Rumänien dem Schengen-Raum beitritt. Als Begründung müssen Korruption und organisierte Kriminalität herhalten. Das mag alles bedenklich sein, aber es gibt einen Grund, über den die Regierungen Sarkozy und Merkel nie offen reden werden: Die Sinti und Roma - die sogenannten Zigeuner - das Wort wird ja wieder benutzt. Gerade hat man sie ausgeschafft, und schafft sie aus - in die anderen Länder aus denen sie geflohen waren - da kann nicht zugelassen werden, dass schon wieder welche einreisen dürfen, und das womöglich noch legal und ohne Flucht.

Die rumänische Regierung hat recht, wenn sie wegen Diskriminierung protestiert, allerdings hat diese Diskriminierung eine Bandbreite, an die von den meisten Menschen nicht gedacht wird, weil sie vertuscht und verschwiegen wird. Es ist die alte Geschichte der Menschen-Ausgrenzung, des Wegwerfens und Abtuns normalen Umgangs. Was ist schon normaler Umgang in der Politik?

Immerhin hatten wir einige Jahre, in denen angenommen werden konnte, dass wir es immerhin allmählich draufschaffen, was Demokratie ist, bedeutet, und sein kann. Leider wurde die Chance samt gemachtem Anfang wieder vertan. Mit Absicht, denke ich - denn die Bimbespolitik will nicht von ihren Pfründen und Lieblingen lassen.

Die Christen schotten sich ab, genau wie damals die Besitzenden auch schon.

http://www.faz.net/s/RubDDBDABB9457A437BAA85A49C26FB23A0/Doc~ED392E9B0883B42A4BCFE96214B5096FB~ATpl~Ecommon~Scontent.html


Dienstag, 14. Dezember 2010

"We’re gonna stand up and we’re gonna fight back"... --- and yeah, tomorrow it will be forgotten...

http://annalist.noblogs.org/post/2010/12/14/we%E2%80%99re-gonna-stand-up-and-we%E2%80%99re-gonna-fight-back/


“We’re gonna stand up and we’re gonna fight back.”

Respekt. Die beste Rede, die ich seit Jahren gehört habe.




Falls irgendwer gelegentlich dem Impuls zu verfallen droht, die jungen Leute heute wären nicht mehr so wie.. [bitte einsetzen.] – das hat sich hoffentlich nach diesen 5 Minuten erledigt. Großartig.
Anlass übrigens waren die SchülerInnen- und StudentInnen-Demos in Großbritannien gegen die Verdreifachung der Studiengebühren.

Well, I might be in detention a week and the school might not be very happy but we sure showed something much bigger last Wednesday. K, sorry. You know, this was meant to be the first post-ideological generation, right? This was meant to be the generation that never thought of anything bigger than our Facebook profiles and our TV screens. This was meant to be the generation where the only thing that Saturday night meant was X-Factor.
I think now that claim is quite ridiculous. I think now that claim is quite repulsive. Now we’ve shown that we are an ideological as ever before. Now we’ve shown that solidarity and comradeship and all those things that used to be associated with students are as relevant now as they’ve ever been.
You know, the most incredible thing that happened on Wednesday — I went down, I thought I was gonna go down on lunch break and then get back in time for lessons. Perhaps I should have known they’d put the guy in charge of the G20 in charge. Perhaps I should have been more concerned for my life than whether I was gonna get down for lessons, but, ah, but when tried to get out and I was told it was a sterile? area by police officers standing and not letting anyone out, I thought well that’s why we need a university education. If we don’t get one we end up in police uniforms.
You know, when I was kettled in there I was with thousands and thousands of school students who’d come down with their ties around their heads and their school uniforms and yeah they were cold, who’d come down, who’d never been on a protest before, who’d never joined a political party or been involved in a political movement before, Who didn’t have any economic knowledge or political degree. But they were there because they believed in something. They were there because they believed in something bigger and they were there because they knew that either — you know there weren’t a million choices, there were two choices — either they laid down and took whatever the government threw at them or they stood up and fought back.
And so those school students who’d never been involved in anything before stood up and they fought back.
And when they were in that kettle, being kettled in by police, you know, the word went round as we were sitting huddling round fires sharing out what little food we had and the word went round, people said, we know what they’re up to. We know that they don’t think we’re a danger to the public. I’m fifteen-years old, people there were as young as thirteen. We know they don’t think we’re going to run riot though the streets of London. We know what they’re up to. They think that if they kettle us now we’re not going to come in a demonsration ever again.
Well let the word go out from today, people said, let the word go out about next Tuesday. Let the word go out about next Week, and next month and next year that they can’t stop us demonstrating. They can’t stop us fighting back. And however much they try to imprison us on the streets of London, those are our streets and we will always be there to demonstrate. We will always be there to fight.
People who had always thought that the police were just those people at the other end of the telephone line to help if there was a burglary, people who had always thought that the media were just those friendly newspaper men there to give them that unbalanced picture of the facts, people learned a lot last Wednesday. People learned a lot as they huddled round fires and then emerged from that kettle to see headlines like “Vandals” on the Evening Standard that afternoon. People learnt a lot when a police van was left in the middle of the road so that the police could tow it away and show the whole public that, look what vandals these people are. People learned a lot.
So the message that goes out from last Wednesday is very clear. We are no longer that post-ideological generation. We are no longer that generation that doesn’t care. We are no longer that generation that’s prepared to sit back and take whatever they give us. We are now the generation at the heart of the fight back. We are now the generation that will stand with everyone who’s fighting back.
The most inspiring thing, I think, was that just after Wednesday, hundreds of people joined a Facebook group, school students joined a Facebook group in solidarity with RMT members on strike. Those are people who previously thought Tubes [ subway ]strike was something annoying because it stopped them getting into school. Now they think they’ve got to link arms and fight back with everyone.
So we want to show solidarity with everyone who’s fighting back. We hope you’ll show solidarity with us and send a strong message to this government that they can’t throw their cuts at us. We’re gonna stand up and we’re gonna fight back.
(thanks to peacearena.org)


 

Sonntag, 21. November 2010

"Der kommende Aufstand"

kann hier heruntergeladen werden:

Deutsch 


Französisch



Warum eine deutschsprachige Ausgabe?
Bevor wir uns daran machten „L‘insurrection qui vient“ zu übersetzen, waren
wir eigentlich der Meinung, es nicht zu tun. Im Grunde dachten wir, dass
dieses Buch zu speziell auf die französische Situation zugeschnitten ist, in den
Beispielen wie in der Schwerpunktsetzung.
Warum haben wir es trotzdem getan?
Der wichtigste Grund ist wohl, dass wir es satt haben, politische Pamphlete
zu lesen, die sich mit der Darstellung der schlechten Verhältnisse begnügen,
ohne konkrete Schritte zu ihrer Aufhebung in die Diskussion zu werfen. „Der
kommende Aufstand“ beschreibt die bröckeligen Fundamente der gegenwärtigen
Ordnung nicht, um aufzurütteln oder Therapien zu ihrer Rettung
vorzuschlagen, im Gegenteil. Die Zerbrechlichkeit der verschiedenen Aspekte
dieser Welt der Domestizierung und Vernutzung, ihre neusten Transformationen
werden nur durchgespielt, um endlich ihre Zerstörung konkret ins Auge
zu fassen. Die Selbst-Zurichtung der Individuen, die sich mit Pillen im Rennen
der Vermarktung halten, die Gewöhnung schon der Kleinsten daran, dass
ihr Leben in der Selektion für eine Arbeitswelt bestehen wird, deren einziger
Zweck der Erhalt des Hamsterrades selbst ist; der Angriff auf unser Leben
wird nur geschildert, damit wir uns darin erkennen und dagegen in Stellung
bringen können. Die Rundreise durch das trostlose Existieren der Metropole
ist Aufklärung nicht im mythischen, sondern im militärischen Sinne: die
Klärung eines gemeinsamen Ausgangspunktes, der operativen Bedingungen
einer Real-Exit-Strategie aus der globalen Misere, und nicht zuletzt der praktischen
Hebel, die uns in diesem Kampf zur Verfügung stehen.
Die Tatsache, dass der soziale Angriff der Eliten in den verschiedenen Staaten
der westlichen Welt zusehends ähnliche Formen annimmt, kann eine derartige
Positionsbestimmung über alte kulturelle Grenzen hinweg tragen. Die Vermessung
und Verwaltung des Menschenmaterials kommt uns allen bekannt
vor, auch wenn Dateien und Polizeien andere Namen tragen. Der Klartext
hinter der Billig-Propaganda von Managern und Kriegsherren tritt international
so klar zutage wie die Erfahrung sich verschärfender Ohnmacht angesichts
der unbelehrbaren Arroganz der Macht. Die Kolonisierung verarmter
Viertel, der expandierende Assimilationsdruck nicht nur in den Banlieues
schärft das Verständnis eines Widerstands, der sich nicht mehr mit Forderungen
aufhält. Der sich in der Tat organisiert.
Wir schätzen den Text der französischen GenossInnen als Beitrag zur
uralten, immer wieder neu aufflammenden Debatte darüber, wie wir uns
diesen Quatsch vom Hals schaffen können, diese ewig gleiche Reduzierung
der Welt auf die Verwertung der Welt. Eine Gebrauchsanweisung für die
Revolte ist das Buch nicht. Das wäre vollkommen absurd. Jedes Aufbegehren
ist so einzigartig wie die Revoltierenden selbst; eine Vielfalt an Traditionen,
Kampferfahrungen und Träumen, erkennbar aber nicht vereinheitlicht durch
den Glutkern ihrer Sehnsucht nach Befreiung. Viele Überlegungen über den
kommenden Aufstand finden wir inspirierend, manche Taktiken direkt übertragbar,
und einiges führt uns zu anderen Schlussfolgerungen, weil unsere
Stärken andere, unsere Kämpfe nicht identisch sind. Richtig und gut für die
Überwindung hiesiger Defizite finden wir, dass der in diesem Buch vertretene
Zugang helfen könnte, den Status Quo linker Teilbereichskämpfe aufzubrechen,
der im Horizont der Opposition oft an die unverbundene Aufzählung
unzähliger Antis gebunden bleibt und dadurch nahe legt, sich in feindlichen
Kategorien einzukästeln.
Die Bedeutung der Diskussionen und praktischen Versuche, die in den letzten
Jahren um die Idee des Aufstands kreisen, sehen wir in der Erneuerung einer
lebendigen revolutionären Perspektive, im handgreiflichen Ringen um die
Wiedervereinigung von Denken und Handeln - nicht in 500 Jahren oder am
anderen Ende der Welt, sondern hier und heute. Das Experimentieren mit
Alternativen und der Kampf gegen das Establishment sind nicht nur nicht
unvereinbar, sie ergänzen sich und sind unmittelbar aufeinander angewiesen.
Das unsichtbare Komitee fordert uns auf, die Waffe der Kritik nicht in den
Dienst der eigenen Entwaffnung zu stellen und den Kampf auf der Strasse
nicht in den Abschied vom Nachdenken darüber münden zu lassen, wie wir
uns langfristig halten können, denn der Aufbau autonomer Strukturen ist
notwendige Basis für jeden ernst gemeinten Angriff auf dieses System. Der
allerdings hat viele Formen und bringt unterschiedlichste Kommunen hervor.
„Der kommende Aufstand“ wird uns nicht ersparen, in unseren eigenen Zusammenhängen
klar zu kriegen, wer unsere Feinde sind und wo ihre Schwachstellen
liegen, wie sie angegriffen werden können und welche Fallen es zu
vermeiden gilt. Wir können den Text nutzen, um unsere Ideen und unsere
Praxis weiterzuentwickeln.Wir können kritisch darauf antworten und die internationale
Debatte um unser Tortenstück Erfahrung bereichern, und so dazu
beitragen, eine neue Sprache der Rebellion zu entwickeln. Notwendig ist das
Buch dafür keinesfalls. Um unsere Situation zu erkennen und daraus aufzubrechen
braucht es keinen Masterplan, keine eine Wahrheit, die uns offenbart
werden muss. Wir können an jeder Ecke loslegen, unser Leben in die eigenen
Hände nehmen und uns gegen die herrschenden Verhältnisse verbünden.
Was die unsichtbaren GenossInnen allerdings zu bedenken geben, ist, dass es
zum Schmieden einer nachhaltigen, den absehbaren Attacken der Gegenseite
gewachsenen Strategie Sinn macht, eine gewisse Koordination zwischen den
einzelnen Gruppen zu kultivieren, um eine gemeinsame Verteidigung zu
ermöglichen.
Als Diskussionsvorschlag in Richtung einer derartigen strategischen Kooperation
finden wir das Buch der französischen GenossInnen gut, nicht als
neue Schule oder Kult. Diese undogmatische Weigerung beinhaltet, dass es
uns im Grunde gleichgültig ist, ob die AutorInnen die Emanzipation der
anderen Kollektive zentral am Herzen liegt oder ob sie lieber alle nach ihrem
Ebenbild schaffen würden. Es geht nicht darum ja oder nein zu ihrem Vorschlag
zu sagen, sondern um die Eskalation einer Diskussion, zu der auch sie
nur beigetragen. Ein libertärer Aufstand wird sich nicht ausbreiten, von der
Revolution ganz zu schweigen, solange der Ruf nach FührerInnen uns innerlich
schwächt. Wie alle Bücher hat auch „Der kommende Aufstand“ seine
blinden Flecken, und die Unterschätzung der Möglichkeit einer autoritären
Wendung der ganzen Angelegenheit zählt mit Sicherheit dazu. Was nichts
anderes heisst, als dass diese Auseinandersetzung noch darauf harrt, von uns
geführt und aufgeschrieben zu werden! Wenn es gelingt zu vermeiden, die
Diskussion über den kommenden Aufstand auf eine banale Zugehörigkeitsmaschine
einzudampfen, könnten folgende Analysen und Vorschläge helfen, uns
mit organisierteren Strukturen gegen die fortschreitende Zerstörung unserer
Lebensgrundlagen zu formieren und eine lange nicht gesehene Schlagkraft zu
entfalten.





http://www.trueten.de/permalink/An-der-Bahnsteigkante-knapp-vor-Ankunft-der-Revolution.html


Samstag, 20. November 2010

"L‘insurrection qui vient" - An der Bahnsteigkante knapp vor "Ankunft der Revolution"

Cover
Einige Anmerkungen zu "L‘insurrection qui vient". Für ein endgültiges Urteil reicht die flüchtige Befassung nicht aus. Das Werk sollte auf jeden Fall breit diskutiert werden.

Das in Frankreich schon lange kursierende Manifest zur neuen - ganz anderen - Revolution ist in den letzten Tagen zugleich eindringlich besprochen worden im FREITAG - und sehr von oben herab in der Frankfurter Rundschau. Vor allem berichtet die FR gar nichts von dem, was FREITAG gewissenhaft ausbreitet. Nach französischem Muster scheint es inzwischen - zumindest in Berlin - in linken Buchhandlungen schon Durchsuchungen zu geben, um die dünne Broschüre als potentielle "Aufforderung zur Gewalt" der Neugier deutscher Leserinnen und Leser zu entziehen. Nichts lächerlicher, aber auch nichts gefährlicher als solche Versuche, die gut gepolsterte staatliche Hand über Mund, Ohr und Auge zu legen.

Mit dem gleichen Recht könnte man auch das "Kommunistische Manifest" mal wieder verbieten. So unerbittlich beide Schriften die Notwendigkeit der revolutionären Erhebung beweisen, so wenig handwerkliche Anweisungen zu ihrer Durchführung enthalten sie. Zum Beispiel zum Hakenwerfen gegen Elektro-Leitungen oder zum "Schottern". Hinzu kommt, dass beide Werke seit geraumer Zeit aus dem internet herunterzuladen sind, nach Wunsch auf Deutsch oder Französisch. Staatliche Fürsorglichkeit kommt auf jeden Fall zu spät.

Der Text beginnt mit schärfster Analyse der Gesamtkrise. Mit einem Ohr aus dem Fernseher die Schlingenziehung  und Selbsteinwickelung der GRÜNEN in Freiburg verfolgend, gewinnt für den Leser die pointierte Zuspitzung erst vollen Reiz.

Wie La Rochefoucauld, Retz und andere unvergessene Schriftsteller schon des Barock beschäftigen sich die anonymen Autoren mit dem menschlichen Zusammenleben. Analyse und Beschreibung. Der Beiname "Moralisten" der Gruppe  erzeugt im Deutschen die irreführende Assoziation, es gehe bei diesen Überlegungen um "Moral". Also um Wegweisung. Um die geht es diesen Beschreibern am wenigsten. So haben auch die Anonymen sich schon im Stil vor allem an einen der letzten französischen Moralisten- Debord mit seinem Buch über das "specctacle" gehalten.

In mindestens drei Punkten gehen die Herausgeber über die Feststellungen auch eines Debord hinaus. Wird von den meisten Lebenskünstlern hier wie im Nachbarland eine Art sanfter Gefälligkeit in der Wahl der Lebensformen vorgeschlagen, nach den Regungen unseres "Ich", weisen die Texte nach, dass dieses Ich - von Descartes zu Beginn der Neuzeit als die Grundlage des uns gegebenen Seins gepriesen -, nur noch über hundert Prothesen sich erhalten und bewegen kann. Allerlei Begriffe aus den Hilfswissenschaften müssen herhalten, damit wenigstens die Ich-Illusion durchhält. So etwa Aufstiegswillen und Geltungssucht  als Natur-Konstanten. Wir haben uns deren nicht zu schämen, sondern dem tüchtig zu folgen, was Natur uns vorschreibt. Die der "res cogitans" einst von Descartes versprochene Erkenntnis entfällt dabei komplett.

Scharf auch die Vernichtung aller sozialen Bindungen in den Papieren. Alles Soziale ist nicht nur zur Ware geworden, sondern wird auch als solche eingetrieben von denen, die Arbeitsplätze zuzuweisen haben.Die Freundlichkeit der Sekretärin gegenüber gewissen Personen wird ebenso Pflicht wie abweisendes Verhalten gegenüber betrieblich nicht Vorgesehenen.Alles abrufbar und der Kontrolle ausgesetzt.

Schneidend schließlich die Abweisung aller Verpflichtungen gegenüber der "Umwelt". Das deutsche Wort sagt hier noch mehr als das französische, dass diese Umwelt uns als ein total Fremdes gegenübertritt. Ein Mantel. Matt dargeboten - oder als Zwangsjacke übergezogen? Gleichviel. Mit mir als empfindendem Wesen hat diese Umwelt keinerlei Verbindung. Umwelt - sagen die Autoren- das ist ihnen  der Küchengeruch im Hausgang, das Rascheln der Platanenblätter vor der Tür im Herbst, der kratzige Geschmack des nicht vollvergorenen Weins. Kritisiert wird also am Begriff Umwelt, dass noch über Descartes hinaus jede unmittelbare sinnliche Berührung weggedacht werden muss mit dem, was uns umgibt.

All diesen Zerstörungen eines jeden Zusammenhangs setzen die atomisierten Autoren des Papiers in einer atomisierten Welt spontane Zusammenschlüsse entgegen. Alle Zusammenschlüsse, in welchen die Teilnehmenden einen unerschütterlichen Willen zum "Nein" entwickeln, können als "Commune" verstanden werden.

Mit diesem Bild verbinden die anonymen Autoren ihr eigenes Auftreten. Namenlosigkeit ist erste Voraussetzung- und notwendige Tarnung. Es darf keinen Führerkult geben in der Welt der Commune. Nicht einmal zugegebenen Beratungsbedarf. Paradoxerweise wird gerade das gerühmt, was in sit-ins meiner Erinnerung nach am meisten nervte: das Reden um des Redens willen. Das Reden, in welchem das Gemeinschaftsgefühl erst zu sich kommen soll, als Ausdruck, als Geste, als Schöpfung des Gemeinsamen, das doch zugleich immer schon vorausgesetzt wird.

Gegen den analytischen Ansatz der Gruppe ist nichts einzuwenden. Nichts auch gegen die Überlegungen zur Gewalt. Da der Staat bekanntlich nicht nur Gewalt - gegen seine Funktionäre - scharf verfolgt, sondern immer neu nach den Gegebenheiten festlegt, wo Gewalt anfängt und was als solche zu gelten hat, ist klar, dass der Gewaltvorwurf  auf jeden Fall erhoben wird und in Rechnung zu stellen ist.

Ein Einwand wurde von den deutschen Rezensenten immer neu erhoben: Wenn erst der Staat abgeschafft ist und "Kommunen" sich in gegenseitiger Berührung des Geländes bemächtigt hätten, würden dann nicht wie im heutigen Mexiko einfach Banden sich selbst den Titel der Commune zusprechen und brutal um sich greifen? Nicht einmal mehr durch die restliche staatliche Autorität -  wie jetzt - zurückgehalten?

Das Argument zieht nur dann, wenn die Kraft, die die Communes zusammenhält, für schwächer angesehen wird als die Gewalt der Störenden.

Über diese Kraft wird freilich im Papier selbst analytisch nichts ausgesagt, nur das Beispiel der spontanen Revolten in Deutschland und Frankreich aufgezählt. Da die gleichen Banden nun eben ein Mexiko durchziehen, das selbst Staat zu sein beansprucht in voller Brutalität, könnte das Befürchtete auf jeden Fall auftreten. Mit und ohne beibehaltenen Staatsfetisch.

Mir drängt sich eine ganz andere Schwierigkeit auf. Um - als einer der Autoren - die unverbrüchliche Einigkeit in den Communen, in den aufgewachten Vorstädten Frankreichs zu empfinden, müsste einer von Anfang an tief drinstecken. Den Gelberübengeruch im Hausgang selbst gerochen haben seit seinem fünften Lebensjahr - und ihn bejahen. Nebst allem, was Nase und Ohr in diesen Gegenden erreicht.

Das, scheint mir, setzt vorbehaltlose Zustimmung voraus. Wie ließe sich damit aber verbinden die bittere Distanz zu allem Bestehenden, das manchmal fast höhnische Drüberwegsein des Durchschauenden, Wissenden? Mit anderen Worten: das abweisende Stilbewusstsein, das genau die Verführungsgewalt der Texte ausmacht?

Bei aller gefühlsmäßigen Zustimmung zum Anarchismus fühlte ich mich - trotz seiner gedanklicher Schwäche - eher verbunden mit  Stirner und seinem "Einzigen und sein Eigentum" - oder mit dem amerikanischen Thoreau in der Hütte. Also immer trotz allem: Draußen.

Diese Schranke könnte ich im Augenblick nach erster Lektüre des Manifests nicht überspringen, bei aller Bewunderung für  den scharfen Sinn und das kühne wollende Herz, die daraus sprechen.


Das Buch kann als PDF Datei herunter geladen werden, auch im französischen Original sowie in einer englischsprachigen Übersetzung. Wer es lieber als Printausgabe lesen möchte, kann es beispielsweise hier bestellen
 
 

Dienstag, 5. Oktober 2010

Das Grundgesetz und dessen Einhaltung wieder einfordern

Wir wollen das Grundgesetz zurück - bzw. die Einhaltung desselben von ausschliesslich jedem Menschen, egal ob er Politiker ist, oder sonstwer.

Nicht erst seit heute reiben sich viele Bundesbürger verwundert die Augen, und trauen ihren Ohren oft nicht mehr:

Was in diesem unserem Land schon wieder möglich ist, an allen Werten und Grundlagen vorbei, die das Grundgesetz beinhaltet, ist kaum noch zu fassen.

Warum wir keine Verfassung haben, keinen Friedensvertrag, und vermutlich nie haben werden, kann hier nachgelesen werden:

http://desparada-news.blogspot.com/2010/10/warum-es-in-deutschland-keine.html

Unsere Art Verfassung ist und bleibt also das Grundgesetz. Es ist ja auch gar nicht schlecht, wenn sich alle daran halten.

Eben dies wäre wieder einzufordern, gerade gegenüber unseren Politikern. Mit allen möglichen Winkelzügen, EU-Forcierungen, Änderungen und Ignoranz wurde dafür gesorgt, dass das Grundgesetz kaum noch beachtet wird. Da die Bürger bisher nicht aufmucken, wird sich das irgendwann bitter rächen. Das ist immer dann der Fall, wenn die Politiker begriffen haben, wie weit sie gehen können bei der Missachtung der auch für sie geltenden Regeln und Gesetze.


Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1), zuletzt geändert durch
das Gesetz vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 944)
Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16.-22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist.
Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seine Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet.
Das Grundgesetz wird hiermit gemäß Artikel 145 Absatz 3 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:

Präambel

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

I. Die Grundrechte


Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Artikel 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Artikel 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Artikel 7

(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.
(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.
(4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.
(5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht.
(6) Vorschulen bleiben aufgehoben.

Artikel 8

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Artikel 9

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.

Artikel 10

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

Artikel 11

(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.

Artikel 12

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Artikel 12a

(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.
(3) Wehrpflichtige, die nicht zu einem Dienst nach Absatz 1 oder 2 herangezogen sind, können im Verteidigungsfalle durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu zivilen Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden; Verpflichtungen in öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse sind nur zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben oder solcher hoheitlichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die nur in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erfüllt werden können, zulässig. Arbeitsverhältnisse nach Satz 1 können bei den Streitkräften, im Bereich ihrer Versorgung sowie bei der öffentlichen Verwaltung begründet werden; Verpflichtungen in Arbeitsverhältnisse im Bereiche der Versorgung der Zivilbevölkerung sind nur zulässig, um ihren lebensnotwendigen Bedarf zu decken oder ihren Schutz sicherzustellen.
(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.
(5) Für die Zeit vor dem Verteidigungsfalle können Verpflichtungen nach Absatz 3 nur nach Maßgabe des Artikels 80a Abs. 1 begründet werden. Zur Vorbereitung auf Dienstleistungen nach Absatz 3, für die besondere Kenntnisse oder Fertigkeiten erforderlich sind, kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen zur Pflicht gemacht werden. Satz 1 findet insoweit keine Anwendung.
(6) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an Arbeitskräften für die in Absatz 3 Satz 2 genannten Bereiche auf freiwilliger Grundlage nicht gedeckt werden, so kann zur Sicherung dieses Bedarfs die Freiheit der Deutschen, die Ausübung eines Berufs oder den Arbeitsplatz aufzugeben, durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Vor Eintritt des Verteidigungsfalles gilt Absatz 5 Satz 1 entsprechend.

Artikel 13

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.
(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.
(5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.
(6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

Artikel 14

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Artikel 15

Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.

Artikel 16

(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.

Artikel 16a

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.

Artikel 17

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Artikel 17a

(1) Gesetze über Wehrdienst und Ersatzdienst können bestimmen, daß für die Angehörigen der Streitkräfte und des Ersatzdienstes während der Zeit des Wehr- oder Ersatzdienstes das Grundrecht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz), das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Artikel 8) und das Petitionsrecht (Artikel 17), soweit es das Recht gewährt, Bitten oder Beschwerden in Gemeinschaft mit anderen vorzubringen, eingeschränkt werden.
(2) Gesetze, die der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung dienen, können bestimmen, daß die Grundrechte der Freizügigkeit (Artikel 11) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13) eingeschränkt werden.

Artikel 18

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

Artikel 19

(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

II. Der Bund und die Länder


Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Artikel 20a

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Artikel 21

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(3) Das Nähere regeln Bundesgesetze.

Artikel 22

(1) Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.
(2) Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.

http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg.html