bin schwerbehindert inzwischen, deshalb Schwerpunkt Computer bei den Interressen.
Nicht alle geposteten Beiträge geben meine ureigene Meinung wieder. Im Interresse der Meinungsvielfalt und zur Information sind sie jedoch hier berücksichtigt worden.
Verfassungsinitiative nach Artikel 146 GG Arbeitskreis Verfassung und Justiz Das Grundgesetz hat keine Rechtsetzung für seine Gültigkeit in einem bezeichneten territorial-räumlichen Geltungsbereich, was zu einer Rechtskraftfähigkeit unabdingbar notwendig wäre, wenn es nicht als nichtig zu erkennen ist. Die rechtlich unerhebliche Präambel als 7fache Lüge ist dafür auch kein Ersatz! Das bestätigt auch der so genannte "Staats"rechtler von Arnim, Cicero, September 2008, S. 14-15 Debatte: alle Staatsgewalt vom Volk ausgehe, herrsche Volkssouveränität. die Geltung des Grundgesetzes konnten wir Deutsche nie entscheiden." IK News schnitt die Rede des Finanzministers der BRiD mit. Die Aussagen von W. Schäuble, welches die BRiD-Sender verschwiegen, repräsentiert, s. Youtube-Video! Zitat Minister Schäuble: “Die Kritiker, die meinen, man müsse eine Konkurrenz zwischen allen Politikbereichen haben, die gehen ja in Wahrheit von dem Regelungsmonopol des Nationalstaates aus. Das war die alte Ordnung, die dem Völkerrecht noch zugrunde liegt, mit dem Begriff der Souveränität, die in Europa längst ad absurdum geführt worden ist, spätestens seit den zwei Weltkriegen in der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts. Und wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.” Nur noch eine Verfassungsinitiative nach GG Artikel 146 kann also die Unterdrückung durch eine faktisch agierende bundesrepublikanische Einheitspartei unter dem GG als tatsächliches Besatzungsrecht schon mit den folgenden 5 Verfassungsartikeln wirksam beenden! Es sind deshalb alle deutschen Staatsangehörigen aufgefordert, sich an der Verfassungsbearbeitung und späteren Annahme zu beteiligen. Artikel 1 (Staatskontinuität und Staatsaufbau) (1) Der deutsche Staat heißt nun völkerrechtlich verbindlich Deutschland und ist eine neutrale direkt- demokratische Republik Artikel 2 (Ausübung der Staatsgewalt) (1)Die Gesetzgebung wird ausnahmslos durch Volksabstimmung vom Volk legitimiert. (2)Die Rechtsprechung wird durch unabhängige Rechtsprechungsorgane bearbeitet, die durch direkte Wahlen durch das Volk besetzt werden. (3)Die Regierung und Verwaltung wird durch vom Volk gewählte Organe ausgeübt. Artikel 3 (Staatsgebiet) (1)Auf der Grundlage des Potsdamer Abkommens vom 2. August 1945 und des SHAEF Gesetzes Nr. 52 Artikel IX e besteht das Territorium Deutschlands aus den Gebieten der deutschen Länder in den Grenzen vom 31. Dezember 1937. (2)Völkerrechtlich unabdingbare Gebiets- und Ausgleichsansprüche sind entsprechend Völkerrecht zu regeln. (3)Andere Gebiete können nach internationalem Recht durch Gesetz aufgenommen werden, wenn es ihre Bevölkerung kraft des Selbstbestimmungsrechts begehrt. Artikel 4 (Staatsangehörigkeit, Staatsangehörige) (1)Die deutsche Staatsangehörigkeit bestimmt sich weiterhin nach dem RuStAG vom 22.07.1913 und heißt nun "Deutschland" (2)Personen mit mindestens einem deutschen Elternteil haben das Recht, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. (3)Deutsche können nur die deutsche Staatsangehörigkeit und keine weitere besitzen. (4)Der Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit lässt die deutsche Staatsangehörigkeit erlöschen. (5)Die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit kann begründet beantragt werden. (6)Einzelheiten regelt ein Staatsangehörigengesetz. Artikel 5 (Vereinheitlichung des Rechts) (1)Alle auf deutschem Staatsgebiet bisher benutzten Verfassungen und das Grundgesetz werden für gegenstandslos erklärt. (2)Soweit bisherige Reichs- und sonstige Gesetze dieser Verfassung und ihren eigenen Grundlagen nicht widersprechen, dürfen sie bis zur gesetzlichen Neuregelung mit Übergangsfristen angewendet werden. Entwurf einer Verfassung durch das deutsche Volk selbst nach Isländischem Vorbild Seite 1 KEINE NEUE VERFASSUNG , das wäre Hochverrat und würde die BRiD mit Ihren Finanzverbrechen legitimieren
Verfassungsinitiative nach Artikel 146 GG
AntwortenLöschenArbeitskreis Verfassung und Justiz
Das Grundgesetz hat keine Rechtsetzung für seine Gültigkeit in einem bezeichneten territorial-räumlichen
Geltungsbereich, was zu einer Rechtskraftfähigkeit unabdingbar notwendig wäre, wenn es nicht als nichtig zu erkennen ist. Die rechtlich unerhebliche Präambel als 7fache Lüge ist dafür auch kein Ersatz!
Das bestätigt auch der so genannte "Staats"rechtler von Arnim, Cicero, September 2008, S. 14-15 Debatte:
alle Staatsgewalt vom Volk ausgehe, herrsche Volkssouveränität. die Geltung des Grundgesetzes konnten wir Deutsche nie entscheiden."
IK News schnitt die Rede des Finanzministers der BRiD mit. Die Aussagen von W. Schäuble, welches die BRiD-Sender verschwiegen, repräsentiert, s. Youtube-Video! Zitat Minister Schäuble:
“Die Kritiker, die meinen, man müsse eine Konkurrenz zwischen allen Politikbereichen haben, die gehen ja in
Wahrheit von dem Regelungsmonopol des Nationalstaates aus. Das war die alte Ordnung, die dem Völkerrecht noch zugrunde liegt, mit dem Begriff der Souveränität, die in Europa längst ad absurdum geführt
worden ist, spätestens seit den zwei Weltkriegen in der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts. Und wir
in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.” Nur noch eine Verfassungsinitiative nach GG Artikel 146 kann also die Unterdrückung durch eine faktisch agierende bundesrepublikanische Einheitspartei unter dem GG als tatsächliches Besatzungsrecht schon mit den folgenden 5 Verfassungsartikeln wirksam beenden! Es sind deshalb alle deutschen Staatsangehörigen
aufgefordert, sich an der Verfassungsbearbeitung und späteren Annahme zu beteiligen.
Artikel 1 (Staatskontinuität und Staatsaufbau)
(1) Der deutsche Staat heißt nun völkerrechtlich verbindlich Deutschland und ist eine neutrale direkt-
demokratische Republik
Artikel 2 (Ausübung der Staatsgewalt)
(1)Die Gesetzgebung wird ausnahmslos durch Volksabstimmung vom Volk legitimiert.
(2)Die Rechtsprechung wird durch unabhängige Rechtsprechungsorgane bearbeitet, die durch direkte
Wahlen durch das Volk besetzt werden.
(3)Die Regierung und Verwaltung wird durch vom Volk gewählte Organe ausgeübt.
Artikel 3 (Staatsgebiet)
(1)Auf der Grundlage des Potsdamer Abkommens vom 2. August 1945 und des SHAEF Gesetzes Nr.
52 Artikel IX e besteht das Territorium Deutschlands aus den Gebieten der deutschen Länder in den
Grenzen vom 31. Dezember 1937.
(2)Völkerrechtlich unabdingbare Gebiets- und Ausgleichsansprüche sind entsprechend Völkerrecht zu
regeln.
(3)Andere Gebiete können nach internationalem Recht durch Gesetz aufgenommen werden, wenn es
ihre Bevölkerung kraft des Selbstbestimmungsrechts begehrt.
Artikel 4 (Staatsangehörigkeit, Staatsangehörige)
(1)Die deutsche Staatsangehörigkeit bestimmt sich weiterhin nach dem RuStAG vom 22.07.1913 und
heißt nun "Deutschland"
(2)Personen mit mindestens einem deutschen Elternteil haben das Recht, die deutsche
Staatsangehörigkeit zu erwerben.
(3)Deutsche können nur die deutsche Staatsangehörigkeit und keine weitere besitzen.
(4)Der Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit lässt die deutsche Staatsangehörigkeit erlöschen.
(5)Die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit kann begründet beantragt werden.
(6)Einzelheiten regelt ein Staatsangehörigengesetz.
Artikel 5 (Vereinheitlichung des Rechts)
(1)Alle auf deutschem Staatsgebiet bisher benutzten Verfassungen und das Grundgesetz werden für
gegenstandslos erklärt.
(2)Soweit bisherige Reichs- und sonstige Gesetze dieser Verfassung und ihren eigenen Grundlagen
nicht widersprechen, dürfen sie bis zur gesetzlichen Neuregelung mit Übergangsfristen angewendet
werden. Entwurf einer Verfassung durch das deutsche Volk selbst nach Isländischem Vorbild
Seite 1 KEINE NEUE VERFASSUNG , das wäre Hochverrat und würde die BRiD mit Ihren Finanzverbrechen legitimieren