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“Dirk Müller ist geistig behindert und wohnt in einem Pflegeheim der Lebenshilfe. Er bekommt 100 Euro Taschengeld im Monat. Am 4. Juni 2012 erhielt Müller eine Zahlungsaufforderung der GEZ, der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten: Er soll 467,48 Euro Rundfunkgebühren bezahlen, obwohl er aufgrund eines Behinderungsgrads von 100 Prozent befreit sein müsste. Sein Vater und Vormund Günter Müller hatte zwei Jahre zuvor einen Formfehler begangen.”
Sonntag, 7. Oktober 2012
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